Betriebliche Ersthelfer - Kurse in Uelzen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg






Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb

(§ 26, DGUV Vorschrift 1)

• Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer

• Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:

• in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,

• in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.

• in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe

• in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus der Ersten Hilfe Ausbildung

(9 Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch die so genannte Erste Hilfe Fortbildung

(9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden.


Erste Hilfe | Betrieb | Ebstorf | Uelzen




Betriebliche Erste Hilfe Kurse | Ebstorf | Uelzen







Jetzt Termin buchen!


ZUR TERMINÜBERSICHT